Zwischen Opfer und Täter

Strafprozesse bedeuten für Betroffene von Gewaltverbrechen oft zusätzliche Last. Anwältin Christina Clemm erklärt, wie Verfahren in ihrem Sinne gestaltet werden könnten. Das Interview führte Raven Musialik.
Gerecht Opfer Täter Strafe
Aus dem 1. Teil der was wäre wenn-Reihe:

Was wäre, wenn es keine Gefängnisse mehr gäbe?

Sie arbeiten als Anwältin mit vielen Verbrechensopfern zusammen. Ist ihre Rolle dabei ausschließlich juristisch, oder bekommen sie darüber hinaus auch einen Einblick in die Gefühls- und Gedankenwelt der von Ihnen vertretenen Betroffenen?

Christina Clemm: Ich mache das seit über 20 Jahren und in mindestens der Hälfte der Fälle vertrete ich Opfer von schweren Verbrechen. Ich spreche mit ihnen viel darüber, was sie von einem Verfahren erwarten und was sie sich wünschen, wie es anschließend weitergeht. Dabei versuche ich, den Fokus von dem Strafverfahren wegzubewegen. Denn letztlich bringt für die Geschädigten dieses Strafverfahren relativ wenig. Sie haben die Rolle als Zeugen zu erfüllen. Deswegen versuche ich mit ihnen darauf zu blicken, wie Ihr Leben weitergehen kann, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. In dem Rahmen sprechen wir natürlich darüber, was die Person sich erhofft und was ein guter Ausgang des Verfahrens für sie wäre.

Inwiefern bringt den Opfern das Verfahren wenig? Geht es dort nicht um das Unrecht, das ihnen wiederfahren ist?

Das möchte man meinen. Ein gut geführtes und für die geschädigte Person hilfreiches Strafverfahren ist es dann, wenn sie respektvoll behandelt wird und das ihr angetane Unrecht als solches anerkannt wird. Es ist etwas anderes, ob eine Person Opfer eines Unfalls oder eines Verbrechens geworden ist und dies anzuerkennen wäre hilfreich. Leider werden Geschädigte oftmals aber weder respektvoll, noch angemessen in den Verfahren behandelt, so dass sie sich häufig selbst als schuldig wahrnehmen und oft erneut traumatisiert werden.

„Ich will, dass der mich vergisst“

Spielt der Strafvollzug dabei für die Opfer eine große Rolle, etwa die Erleichterung zu wissen, dass der Täter fortan im Gefängnis sitzt?

Das kommt natürlich darauf an, wer Täter ist, ob es jemand aus dem Nahbereich ist, ob jemand schon etliche Male von der Person bedroht worden ist, oder ob das ein einmaliges Ereignis war. Aber es ist natürlich zunächst ein Gefühl von Sicherheit da, wenn diese Person im Gefängnis ist. Bei einigen Straftaten, etwa einer Vergewaltigung, wissen die Opfer mitunter nicht einmal wie der Täter aussieht und sind daher total verunsichert. Es gibt Ängste wie: „vielleicht lauert mir der Täter wieder auf, vielleicht wollte er mich eigentlich töten und macht es doch noch, vielleicht lebt er in meiner Nachbarschaft?“ Aber wenn das Opfer von der Staatsanwaltschaft hört, dass es einen DNA-Treffer gab und die Person nun in Untersuchungshaft sitzt, erleichtert das natürlich, gar keine Frage. Aber es ist eben zweischneidig, weil alle wissen, dass die Täter wieder rauskommen. Deswegen ist das erste Gefühl Sicherheit, dann kommt aber ganz schnell das Gefühl, dass es vielleicht besser gewesen wäre, er wäre da gar nicht erst drin gewesen, weil er mich jetzt zwei oder drei Jahre lang hassen wird und mich womöglich erst recht verfolgt, wenn er entlassen ist. Die Sorge, dass die Menschen noch schlechter aus dem Gefängnis herauskommen, als sie reingegangen sind, ist riesig. Deshalb ist das Gefühl zum Gefängnis ziemlich ambivalent.

Bereuen Personen dann, die Tat überhaupt angezeigt zu haben?

Ja, sehr viele Verletzte bereuen das. Vor allem im Bereich der Sexualdelikte oder bei Delikten wie häuslicher Gewalt. Es ist ja auch bei weitem nicht so, dass alle immer Anzeige erstatten. In meiner Praxis habe ich deutlich mehr Betroffene, die nicht anzeigen. Vor allem wenn es um Straftaten im Nahbereich geht. Solche Taten werden oft nicht von den Betroffenen selbst angezeigt, sondern weil die Nachbarn die Polizei rufen, oder die Anzeige über Dritte zustande kommt, die die Tat beobachtet haben. Und dann ist es häufig so, dass die Betroffenen gar nicht mehr herauskommen aus dem Verfahren. Wenn Täter und Opfer nicht verheiratet sind und oder sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, dann muss die oder der Geschädigte aussagen. Es liegt nicht mehr in ihrer Hand. Es ist die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren betreibt, der Staat, der seinen Strafanspruch geltend macht. Die Geschädigten sind in erster Linie Beweismittel und haben zur Verfügung zu stehen. Wenn sie sich verweigern, werden sie vorgeführt, bekommen womöglich Ordnungsgeld oder gar Beugehaft. Also müssen sie aussagen, auch wenn sie Angst haben, diejenigen zu sein, die den Täter in den Knast bringen.

Angst kann also ein Grund sein, eine Anzeige zu vermeiden. Doch zugleich scheint das Opfer auch die Kontrolle über den Prozess abgeben zu müssen. Gäbe es eine andere Rolle, die die Opfer in dem Verfahren und in Beziehung zum Täter spielen wollen, als den Konflikt an die Justiz abzutreten?

Ganz häufig wollen die Opfer überhaupt gar keine Beziehung zu dem Täter haben. Das Bedürfnis ist eher: Ich will, dass der mich vergisst. Er soll sein Leben führen und ich meins. Vor allem, wenn beide zufällig aufeinandergetroffen sind. Durch das Verfahren ist man danach nicht nur das Opfer der Straftat, sondern zugleich die Person, die den Täter ins Gefängnis bringt. Viele möchten das nicht. Es wird zu schnell vergessen, auch von den Tätern, dass der Staat derjenige ist, der hier seinen Strafanspruch durchsetzen will.

„Viele Betroffene wollen keine Kommunikation“

Spielt da denn nicht auch ein Aspekt von Vergeltung hinein, das Gefühl, das Gefängnis ist die gerechte und richtige Form der Strafe?

Ich habe eigentlich sehr wenige Mandanten, die Rache oder Vergeltung wollen. Es ist erstaunlicher Weise die absolute Ausnahme unter den Betroffenen. Manche sind auch wütend, was gut nachzuvollziehen ist, aber sie wissen sehr gut, dass dies im Strafverfahren keinen Raum hat. Es ist eher ein sehr rechtes oder konservatives Bild, eine möglichst hohe Strafe zu fordern. Neonazis gehen mit Slogans wie „Todesstrafe für Kinderschänder“ oder Rufen nach Vergeltung für Gewalt an der weißen Frau auf die Straße, ich erlebe diese Forderungen aber von meinen Mandanten nicht. Ich glaube, es gibt vor allem ein Bedürfnis nach Sicherheit und danach, dass der Täter sehr genau verstehen muss, dass er der verletzen Person Unrecht angetan hat. Das kann aus Geschädigtensicht grundsätzlich durch eine Haftstrafe erreicht werden, wenn man aber sieht, dass ein Gefängnis keine dauerhafte Sicherheit für die Opfer bietet, dann ist es eben keine gute Lösung.

Das klingt sehr rational.

Wenn sich Betroffene Haftstrafen wünschen, dann oft, glaube ich, mangels Alternative. Manchmal haben sie bei Bewährungsstrafen das Gefühl, dass die Verurteilten gar nichts merken. Der Täter darf sich frei bewegen, geht vielleicht einmal die Woche zum Bewährungshelfer. Und ich? Ich habe jede Nacht Alpträume, kann nicht mehr arbeiten, kann keine Nähe mehr zulassen, etc.. Es erzeugt ein Gefühl von Ungerechtigkeit, wenn der Eindruck vorhanden ist, dass die Verurteilten ihre Strafe nicht spüren. Das ist sicherlich anders, wenn die Person im Gefängnis ist. Wenn es aber eine Alternative gäbe, die aus Opfersicht die Strafe spürbar für den Täter macht, dann könnte es auch ohne Gefängnisse gehen.

Wenn es mehr Strafoptionen gäbe, würde das die Bereitschaft erhöhen, die Verbrechen zur Anzeige zu bringen?

Ich glaube, ja. Gäbe es andere Möglichkeiten sich zu einigen, eine Suche nach sinnvollen Lösungen, wenn es also eine bessere Alternative als Gefängnis gäbe, die wirklich resozialisieren würde, dann würden viele Betroffene mitgehen. Eine Form von Bestrafung müsste es allerdings schon geben. Vor allem wenn die Straftat schwerwiegender war, dann reicht kein „okay, ich ändere mich“, dann brauchen die Betroffenen neben einem Schuldspruch auch ein Schmerzensgeld oder einen Schadensersatz als eine Form der Anerkennung. Wobei tatsächlich ganz viele das Geld weggeben oder damit etwas Ungewöhnliches machen. Gerade bei Sexualdelikten ist das Schmerzensgeld für viele Betroffene schmutziges Geld. Manchmal ist es schon zu viel, dafür die Kontoverbindung mitzuteilen, auf die dann der Täter womöglich direkt überweisen kann.

Als eine weitere Option gäbe es ja noch den Täter-Opfer-Ausgleich.

Der wird ja bislang wenn überhaupt im Jugendverfahren angewandt. Ich glaube, da muss man auch sehr genau darüber nachdenken, wie man dies neu gestaltet. Problematisch ist natürlich die Kommunikation zwischen Opfer und Täter. Viele Betroffene wollen keine Kommunikation und das muss selbstverständlich in Ordnung sein. Ich finde, von einem Opfer einer Straftat darf man eigentlich gar nichts verlangen. Die Person muss frei entscheiden können, ob sie einen kommunikativen Prozess will, oder ob sie einfach möchte, dass der Täter bestraft wird. Es besteht nämlich die Gefahr, dass es heißt: der Täter probiert ja alles, aber das Opfer stellt sich so an.

Strafe durch gemeinnützige Arbeit

Aber ist das dann nicht ein Gordischer Knoten? Man will die Beziehung und den Kontakt nicht, etwa im Täter-Opfer-Ausgleich, man will aber auch das Gefängnis nicht, weil da kommen die Täter womöglich gefährlicher heraus als sie reingehen. Das ist also auch heikel. Gibt es Ideen aus der Opferperspektive, wie mit den Tätern zu verfahren wäre, so dass das Bedürfnis nach Sicherheit und Bestrafung gleichermaßen erfüllt wird?

Tatsächlich habe ich viele Mandanten, die sagen, eigentlich sei eine Bewährungsstrafe viel besser als eine Freiheitsstrafe, weil dann habe er ja die ganze Zeit Angst, dass er bei jedem Vergehen ins Gefängnis müsse und gewöhne sich aber zugleich daran, dass er in Freiheit ist. Das gibt für viele ein ganz gutes Gefühl. Erforderlich ist dabei, dass es spürbare Bewährungsauflagen gibt. Vielleicht müsste man mehr in diese Richtung denken, um etwas neues zu entwickeln, das auch den Betroffenen nutzt. Man könnte ja durchaus auch die Bewährungszeiten verlängern oder auch die Strafhöhen, die ausgesetzt werden.

Braucht es also immer noch das Gefängnis als Zwangsinstanz dahinter, um Druck auf die zu Strafenden auszuüben?

Ja, momentan ist das so. Es gibt aktuell keine andere Drohung. Dabei sagen Mandantinnen zum Beispiel, dass es für den Täter eigentlich viel schlimmer wäre, wenn sein Führerschein weg wäre oder er Arbeitsstunden ableisten müsste. Das fänden tatsächlich viele Betroffene gut, wenn es eine Strafe durch gemeinnützige Arbeit gäbe. Täter sollen das schon merken, wirklich merken. Aber im Moment ist die Haftstrafe die einzige Drohung, sieht man mal von der Geldstrafe ab, auf die im Wiederholungsfall ja auch die Haftstrafe folgt.

Die Geschichte hinter den Ansätzen der Restorative Justice und der Transformative Justice, die ja immer wieder als Alternativen zum Gefängnis ins Feld geführt werden, geht zurück auf schwarze und homosexuelle Communities, die als Opfer von Verbrechen und Gewalt bei der Anzeige zunächst selbst als potenzielle Täter überprüft wurden und damit noch ein zweites Mal Opfer wurden, diesmal von Diskriminierung. In Deutschland haben wir so etwas gerade erst im Falle der NSU-Verbrechen erlebt, wo nahezu ausschließlich im Umfeld der Opfer ermittelt wurde, da der Verdacht lautete, sie seien in kriminellen Strukturen verwoben gewesen. Erleben Sie das auch, dass Opfer von einer Anzeige absehen, weil sie selbst Angst vor Repressionen haben?

Immer wenn es um Polizeigewalt geht. Wenn jemand festgenommen wurde auf einer Demonstration und seine blauen Flecken und den ausgerenkten Arm zeigt, dann muss man sehr genau überlegen, ob man anzeigt. Wirklich sehr genau! Wobei es da zumeist schon eine vorauseilende Anzeige der Polizei gibt. Wenn die Polizeibeamten und -beamtinnen merken, dass jemand verletzt aus einem Polizeieinsatz herausgekommen ist, gibt es in der Regel direkt eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Sinn macht meiner Erfahrung nach zur Zeit eine Anzeige überhaupt nur dann, wenn es sogenannte objektive Beweismittel gibt, also etwa Videoaufnahmen.

Bei Vergewaltigung ist es leider auch häufig so, dass die Opfer wahnsinnig schlecht behandelt werden in den Verfahren. Die Verfahren werden oft einfach eingestellt und wenn sie verhandelt werden, dann werden die Betroffenen oft im Gerichtssaal diffamiert. Oft werden sie beschimpft, sie hätten falsch angezeigt oder würden die Straftat erfinden, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Dabei spielen immer noch Vergewaltigungsmythen eine Rolle. Viele halten diese Situationen nicht aus. Ich rate meinen Mandantinnen weder zu einer noch gegen eine Anzeige. Ich versuche sie zu ermächtigen, selbst zu entscheiden. Auch weil ich überzeugt davon bin, dass es das wichtigste ist, wieder Selbstermächtigung zu bekommen, nachdem man Opfer einer Straftat wurde. Aber es ist schon manchmal so, dass ich Sorgen habe, dass eine Mandantin das schwierige Verfahren mit ihrer psychischen Konstitution nicht durchhält.


Interview

Christina Clemm arbeitet seit 1996 als Fachanwältin für allgemeines Strafrecht und Familienrecht in Berlin. Sie ist Mitglied des Republikanischen Anwaltsvereins und nimmt an der Berliner Fachrunde gegen sexuelle Gewalt teil. Von 2015 bis 2017 beriet sie das Justizministerium in der Reformkommission zum Sexualstrafrecht.

Was wäre, wenn…

… es keine Gefängnisse mehr gäbe?

Im 1. Teil unserer was wäre wenn-Reihe sprechen wir über Gefängnisse. was wäre wenn ist das Online-Magazin der Initiative Offene Gesellschaft für konkrete Utopien. Unser Ziel ist es, Alter­na­ti­ven für die Gesellschaft sicht­bar zu machen und poten­zi­el­le Lösun­gen ins Zen­trum zu rücken.

Jedes Thema wird mit einer was wäre wenn-Frage eröffnet und anschließend in Essays, Interviews und in einem begleitenden Podcast diskutiert. Zum Wesenskern unseres Magazins gehört die Pluralität der Stimmen und Perspektiven. Die Inhalte werden deshalb, neben journalistischen Beiträgen, vor allem von Expert*innen aus Wissenschaften, Praxis und Zivilgesellschaft verfasst.

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