Ent­knas­tung statt Resozialisierung

Men­schen lan­den im Gefäng­nis, weil sie arm sind und blei­ben arm, weil sie im Gefäng­nis waren. Sozi­al­po­li­ti­sche Ange­bo­te an Stel­le von Haft könn­ten die­se Ver­bin­dung durchbrechen. Ein Beitrag von K N A S [ ] – Initiative für den Rückbau von Gefängnissen.
Gefängnis
Aus dem 1. Teil der was wäre wenn-Reihe:

Was wäre, wenn es keine Gefängnisse mehr gäbe?

Wer gegen das Ein­sper­ren von Men­schen und den damit ver­bun­de­nen Frei­heits­ent­zug ist, steht meist im Ver­dacht, zu weit zu gehen. Wäre es aber nicht zutref­fen­der, die Errich­tung und nicht die Abschaf­fung von Gefäng­nis­sen als die eigent­lich extre­me For­de­rung zu begrei­fen? Meist wird jedoch die Sor­ge geäu­ßert, dass mit dem Gefäng­nis eines der letz­ten rechts­staat­li­chen Mit­tel auf­ge­ge­ben wäre, das im ​„Fall der Fäl­le“ zur Anwen­dung kommt, um das gesell­schaft­li­che Zusam­men­le­ben abzu­si­chern. In der Linie die­ses Argu­ments behält das Gefäng­nis sei­nen fes­ten und irgend­wie schon gerecht­fer­tig­ten Ort in der Welt, auch wenn den meis­ten klar ist, dass es ein ver­ges­se­ner und kein schö­ner Ort ist, ganz am Ran­de der Gesellschaft. 

Seit der Ein­füh­rung des moder­nen Straf­voll­zugs vor mehr als 200 Jah­ren, der den Bestraf­ten zeit­wei­lig die Frei­heit ent­zieht, aber nicht mehr ihre Kör­per mar­tert oder fol­tert, gilt das Gefäng­nis als eine huma­ne, auf das gesell­schaft­li­che Gemein­wohl und auf die Mög­lich­keit der Ein­sicht in das eige­ne Fehl­ver­hal­ten aus­ge­rich­te­te Bes­se­rungs­an­stalt. Die Wie­der­ein­glie­de­rung in die Gesell­schaft, kurz: ​„Reso­zia­li­sie­rung“, gilt als das obers­te Ziel des Straf­voll­zugs. Wenn nie­mand mehr zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den könn­te, wenn Geset­zes­brü­che fol­gen­los blie­ben, wür­den gesell­schaft­li­che Kon­flik­te unkon­trol­lier­bar. Daher, so die Fol­ge­rung, müs­se Stra­fe sein und sol­le auch nie­mand sei­ner Stra­fe ent­kom­men. Die­se Rechts­auf­fas­sung prägt das rechts­staat­li­che Selbst­ver­ständ­nis moder­ner Gesell­schaf­ten bis heute. 

Der fal­sche Glau­be an Abschreckung

All jene, die das Gefäng­nis abzu­schaf­fen for­dern, ste­hen daher unter einem enor­men Druck, gute Grün­de für ihre Kri­tik zu lie­fern. Der poli­ti­sche Streit für eine Gesell­schaft, in der es kei­ne Gefäng­nis­se mehr gäbe, setzt zunächst an der Fra­ge der Funk­tio­na­li­tät der Stra­f­in­sti­tu­tio­nen an: was leis­ten Gefäng­nis­se tat­säch­lich? Der ver­brei­te­te Glau­be an den Erfolg von Stra­fen in ihrer Funk­ti­on als Abschre­ckung poten­zi­el­ler Täter stand einer dif­fe­ren­zier­ten Kri­tik des Gefäng­nis­ses und sei­ner sozia­len Aus­wir­kung zumeist im Wege. In der Stu­die Sozi­al­struk­tur und Straf­voll­zug von 1933 über den Zusam­men­hang von Kri­mi­na­li­täts­ra­te und Straf­maß, zeig­ten die bei­den Sozi­al­wis­sen­schaft­ler Otto Kirch­hei­mer und Georg Rusche, dass die Ver­schär­fung von Stra­fen in kei­nem direk­ten Ver­hält­nis zu einem Rück­gang der Kri­mi­na­li­tät steht. Die­ser Zusam­men­hang wird auch von aktu­el­len Stu­di­en (so etwa in David Gar­lands Kul­tur der Kon­trol­le. Ver­bre­chens­be­kämp­fung und sozia­le Ord­nung in der Gegen­wart von 2001) gestützt. 

In der Tra­di­ti­on der kri­ti­schen Sozi­al­for­schung wur­den über die Kri­tik der Funk­ti­on des Straf­rechts hin­aus die sozia­le Zusam­men­set­zung der Gefäng­nis­po­pu­la­ti­on beschrie­ben und die Selek­ti­vi­tät des Straf­voll­zugs im Sin­ne eines ​„punis­hing the poor“ („Bestra­fung von Armut“) betont. Dabei steht die Dys­funk­tio­na­li­tät des Gefäng­nis­ses, das heißt sein Schei­tern am Anspruch der Reso­zia­li­sie­rung, in Ver­bin­dung mit den in der Gesell­schaft wirk­sa­men For­men sozia­ler Ungleich­heit. Unse­re Kri­tik betrifft das Gefäng­nis inso­fern glei­cher­ma­ßen in sozi­al­po­li­ti­scher wie straf­rechts­kri­ti­scher Hin­sicht. Sie begreift die Arten und Räu­me der Ein­sper­rung – von Fuß­fes­sel und frei­em Voll­zug bis zur Sicher­heits­ver­wah­rung und Iso­la­ti­ons­haft im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis – in ihrer Ver­schie­den­heit und betont Zusam­men­hän­ge zwi­schen Delikt­for­men und dem sozia­len Hin­ter­grund der inhaf­tier­ten Per­so­nen. Dabei sind alle mit der Haft ver­bun­de­nen und über sie hin­aus­rei­chen­den insti­tu­tio­nel­len Pro­zes­se als Teil des Straf­pro­zes­ses zu ver­ste­hen. Auch die Zeit nach der Haft geht mit einer umfas­sen­den und tief­grei­fen­den Sub­jek­ti­vie­rung und Stig­ma­ti­sie­rung ein­her, die genau­so wie die Stra­fe selbst Teil des Gefäng­nis­ses sind. Erst so ergibt sich ein dif­fe­ren­zier­tes Bild des Ortes namens Gefäng­nis, der abge­schafft wer­den soll. 

Unse­re Kri­tik des Gefäng­nis­ses zielt also, auch wenn sie klein­tei­lig und schritt­wei­se vor­geht, stets aufs Gan­ze. Sie for­dert den Rück­bau von Gefäng­nis­sen, der in Anleh­nung an die US-ame­ri­ka­ni­sche Gefäng­nis­kri­tik, die decar­ce­ra­ti­on oder, zu deutsch, die Ent­knas­tung der Gesell­schaft ins­ge­samt meint. Sie zielt nicht nur auf die Gewalt der Gefäng­nis­se, die Unver­hält­nis­mä­ßig­keit die­ser Straf­pra­xis, son­dern stets auch auf den mit ihr ver­bun­de­nen gesell­schaft­li­chen Scha­den und die Suche nach alter­na­ti­ven Mit­teln zur Bewäl­ti­gung von gesell­schaft­li­chen Kon­flik­ten. Sie setzt sowohl bei der nega­ti­ven sozia­len Aus­wir­kung der Straf­pra­xis als auch der ver­fehl­ten Ein­lö­sung ihres Anspruchs ein.

Kein Spie­gel der Gesellschaft

Nir­gend­wo wird dies so deut­lich wie beim Zusam­men­hang von Sozi­al­struk­tur und Stra­fe, genau­er: von Gefäng­nis und Armut. Denn aus den Gefäng­nis­sen kom­men zum aller­größ­ten Teil kei­ne reso­zia­li­sier­ten, geläu­ter­ten und nun geset­zes­kon­for­me Men­schen her­vor, son­dern sozi­al noch wei­ter depra­vier­te und an den gesell­schaft­li­chen Rand gedräng­te Sub­jek­te, die noch lan­ge über die Haft hin­aus mit den psy­chi­schen, sozia­len und gesund­heit­li­chen Fol­gen der Ein­sper­rung zu kämp­fen haben. Mit Blick auf den sozia­len Hin­ter­grund der Inhaf­tier­ten wird klar, dass in einer Gesell­schaft ohne Gefäng­nis­se die Ver­knüp­fung von Armut, sozia­ler Ungleich­heit und Frei­heits­ent­zug gebro­chen wäre, der die gegen­wär­ti­ge gesell­schaft­li­che Straf­pra­xis zu gro­ßen Tei­len bestimmt. 

Armut ist zwar kein Ver­bre­chen und das Straf­recht ver­bürgt die ​„Gleich­heit vor dem Gesetz“ – es soll die Straf­tat bewer­ten, nicht den Stand der Per­son. Ein Blick in deut­sche Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten zeigt gleich­wohl schnell, dass Men­schen aus ein­kom­mens­ar­men Schich­ten einen Groß­teil der Gefan­ge­nen aus­ma­chen. Die Gefäng­nis­po­pu­la­ti­on ist kein ​„Spie­gel der Gesell­schaft“, sie rekru­tiert sich viel­mehr aus Men­schen mit nied­ri­gen Bil­dungs­ab­schlüs­sen und nied­ri­gem Ein­kom­men, Arbeits­lo­sen und Migrant*innen. Bei den Delik­ten, die die­se Men­schen im Gefäng­nis absit­zen, geht es in den meis­ten Fäl­len nicht um Mord und Tot­schlag, auch wenn Gewalt­ver­bre­chen den straf­recht­li­chen Dis­kurs und die Vor­stel­lun­gen vom Gefäng­nis in der Öffent­lich­keit domi­nie­ren. Die größ­te Grup­pe der Gefan­ge­nen, die der­zeit in deut­schen JVAs ein­ge­sperrt sind, um eine regu­lä­re Frei­heits­stra­fe zu ver­bü­ßen, sitzt kur­ze Haft­zei­ten von bis zu neun Mona­ten ab. Frei­heits­stra­fen mit einer Dau­er von neun Mona­ten bis zu zwei Jah­ren machen die zweit­größ­te Grup­pe aus. 

„Armuts­de­lik­te“ wie Dieb­stahl oder Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sind die Straf­ta­ten, um die es dabei häu­fig geht. In den letz­ten Jah­ren wer­den neben den regu­lä­ren Haft­stra­fen zudem immer mehr soge­nann­te Ersatz­frei­heits­stra­fen im Gefäng­nis abge­gol­ten. Die Haft kommt hier als ​„Ersatz“ für Geld­stra­fen zum Ein­satz, die nicht bezahlt wer­den kön­nen. Auch die­se mitt­ler­wei­le gän­gi­ge Straf­pra­xis betrifft vor allem Men­schen mit nied­ri­gem Ein­kom­men, nied­ri­ger Ren­te und Arbeits­lo­se. Die Ver­ge­hen, die mit einer Ersatz­haft geahn­det wer­den, sind in den meis­ten Fäl­len das Nut­zen des ÖPNV ohne Fahr­schein oder klei­ne­re Eigen­tums­de­lik­te wie Laden­dieb­stahl. Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt sind über 70 Pro­zent der der­zeit Inhaf­tier­ten bereits vor­be­straft (davon die größ­te Grup­pe bereits fünf bis zehn­mal). Ein gro­ßer Teil der Gefan­ge­nen, die der­zeit in Haft sind, sitzt nicht zum ers­ten Mal ein und wird auch in der Zukunft erneut ein­ge­sperrt werden. 

Anders gesagt: Das Gefäng­nis ist ein Armen­haus. Es kon­zen­triert sozia­le Milieus und prägt die gesell­schaft­li­che Erfah­rung von Armut. Auf­grund sei­ner viel­fäl­ti­gen deso­zia­li­sie­ren­den Wir­kun­gen ist es dar­über hin­aus aber auch ein mäch­ti­ger Kata­ly­sa­tor für die (Re-)Produktion sozia­ler Ungleich­heit. Es macht die Gefan­ge­nen zur Ziel­schei­be eines dop­pel­ten gesell­schaft­li­chen Struk­tur­ef­fek­tes: der Ver­wei­ge­rung umfas­sen­der sozia­ler Teil­ha­be­mög­lich­kei­ten und dem expan­si­ven Auf­blä­hen der Stra­f­ein­rich­tun­gen. Mit die­sem Zusam­men­hang erkennt man das Gefäng­nis als einen Ort sozia­ler Segre­ga­ti­on und Dif­fe­ren­zie­rung, der nicht Lösung, Ant­wort oder Reak­ti­on auf Kri­mi­na­li­tät, son­dern viel­mehr den viel­leicht zen­tra­len Mecha­nis­mus ihrer Repro­duk­ti­on darstellt. 

Gesell­schaft entknasten

Die­sen Zusam­men­hang auf­zu­bre­chen wür­de aber nicht nur erfor­dern, das Gefäng­nis als Ort der Ein­sper­rung abzu­schaf­fen. Viel­mehr muss die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Armut mit der Ein­rich­tung neu­er Insti­tu­tio­nen der sozia­len, poli­ti­schen und kul­tu­rel­len Teil­ha­be ein­her­ge­hen. Die Per­spek­ti­ve der Ent­knas­tung impli­ziert hier bei­spiels­wei­se nicht nur die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Fah­rens ohne Fahr­schein, son­dern auch die Bereit­stel­lung eines Sozi­al­ti­ckets und somit die Ermög­li­chung grund­le­gen­der Mobi­li­tät wie auch die Teil­ha­be an städ­ti­scher Infra­struk­tur, den erschwing­li­chen Zugang zu öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen oder die Gewäh­rung von geför­der­tem Wohn­raum für sozi­al Marginalisierte. 

Für die Eta­blie­rung sol­cher For­men der sozia­len Par­ti­zi­pa­ti­on wür­den gigan­ti­sche mate­ri­el­le Res­sour­cen frei­wer­den, wenn das Gefäng­nis als Stra­f­in­sti­tu­ti­on zurück­ge­drängt wür­de. Im Durch­schnitt fal­len für ein Tag Gefäng­nis, ohne die Pro­zess­kos­ten ein­ge­rech­net, etwa 100 Euro pro Häft­ling an. Ste­hen damit schon die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Haft in kei­nem Ver­hält­nis zu den meis­ten Straf­ta­ten, so wird es ange­sichts der sozia­len Fol­ge­kos­ten des Straf­voll­zugs erst recht unmög­lich die­se Pra­xis zu recht­fer­ti­gen. Der Rück­bau der Gefäng­nis­se wirft daher viel wei­ter­rei­chen­de sozi­al­po­li­ti­sche Fra­gen auf. In einer Gesell­schaft ohne Gefäng­nis­se wären urba­ne Infra­struk­tu­ren ein öffent­li­ches Gut, wären Rau­scher­fah­run­gen und der Han­del mit Dro­gen ent­kri­mi­na­li­siert und wäre die sozia­le Grund­ver­sor­gung gesi­chert, so dass es für die meis­ten kei­nen Anlass für gering­fü­gi­gen Laden­dieb­stahl gäbe – aber das wäre nur der Anfang. Eine Gesell­schaft ohne Gefäng­nis­se wäre dadurch nicht schon frei von Kon­flik­ten, Gewalt oder Unge­rech­tig­keit – aber auch auf sie wäre das Gefäng­nis nicht mehr die letz­te Antwort.


Autor*innen

K N A S [ ] — Initia­ti­ve für den Rück­bau von Gefäng­nis­sen setzt sich an der Schnitt­stel­le von Theo­rie, Kunst und poli­ti­schem Akti­vis­mus mit der Ana­ly­se und Kri­tik des Gefäng­nis­sys­tems in der gegen­wär­ti­gen Gesell­schaft aus­ein­an­der. Sie plä­diert für einen ande­ren Umgang mit kri­mi­nel­ler Devi­anz.

www​.ent​knas​tung​.org

Was wäre, wenn…

… es keine Gefängnisse mehr gäbe?

Im 1. Teil unserer was wäre wenn-Reihe sprechen wir über Gefängnisse. was wäre wenn ist das Online-Magazin der Initiative Offene Gesellschaft für konkrete Utopien. Unser Ziel ist es, Alter­na­ti­ven für die Gesellschaft sicht­bar zu machen und poten­zi­el­le Lösun­gen ins Zen­trum zu rücken.

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